Unterstützung und
Finanzierung

Förderungen

AFS Luftreinigungsgeräte und AFS Absaug- und Luftreinigungsanlagen sind förderfähig!

Bitte beachten: Egal welche Förderung Sie beantragen, bitte informieren Sie sich über die Förderkriterien. In den meisten Fällen darf der Maßnahmenbeginn, also die Bestellung, erst nach Antragstellung erfolgen.

Luftreinigungsgeräte

AFS Luftreinigungsgeräte sind äußerst energieeffizient und überzeugen durch eine hohe Abscheideleistung und geringen Stromverbrauch.

Die verbauten Ventilatoren sind alle entweder ErP-2015 konform oder überzeugen durch Wirkungsgradklasse von IE3 oder IE4.

Alle AFS-Luftreinigungsgeräte (außer AFS 600) sind über das BAFA, Modul 1 Querschnittstechnologien, förderfähig.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung. Bitte kontaktieren Sie uns.

Absaug-, Lüftungs- und Luftreinigungsanlagen

AFS Absaug-, Lüftungs- und Luftreinigungsanlagen sind unter bestimmten Voraussetzungen über BAFA Modul 4 „Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ mit bis zu 40% der Investitionssumme förderfähig.

Bitte kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter und stellen bei Bedarf gerne auch den Kontakt zu Energieberatern (werden hier benötigt) her.

Nachfolgend geben wir Informationen über Fördermöglichkeiten und die Beantragung von Fördermitteln für AFS-Einzelgeräte. AFS übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Aktualität der Informationen. AFS kann nicht zu Schadensersatz verpflichtet werden, wenn dem Endkunden keine Fördermittel bewilligt werden, aus was für Gründen auch immer. Für die Antragstellung und Richtigkeit der Angaben im Antrag ist ausschließlich der Endkunde selbst verantwortlich. AFS stellt die zur Antragstellung nötigen technischen Informationen nach aktuellem Stand der Technik und bestem Wissen zur Verfügung.